Systeme u. Bunker
auf der Webseite “Hautnachrichtenzentrale”
Das RFN der Partei u. der NVA/ Übergabe
der Netze an die Deutsche Post (DP)
Strausberg, Stadt a. See
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Eine umfassende Darstellung zur Geschichte der RFN. Sie ist erforderlich, da vielen Bürgern kaum bekannt. Der Zeitzeuge, Planer, Miterrichter
des Netzes der NVA, R. Grollmisch, stellte auf der Basis seiner Erinnerungen eine Version der Entwicklung in seinem eigenen Blog dar, der nun
leider nicht mehr erreichbar ist. Man darf ihr zustimmen, aber auch eine eigene Meinung haben. Einerseits bekennt der Zeitzeuge die mangelnde
Quellenlage, speziell bezogen auf die Übergabe der Netze an die Deutsche Post (DP), andererseits werden Leser auf die Quellen orientiert, von
deren Existenz bisher keiner Kenntnis hat.
Meine Schlussfolgerungen basieren auf betrieblichen Ereignissen, Beschlüssen des NVR und Dokumenten des Schriftverkehrs zwischen der Ver-
waltung Nachrichten im MfNV mit Dienststellen der DP/Bundespost aus dem Jahr 1990, als man über Änderungen an der Struktur der Netze und
ihrer Weiternutzung diskutierte. Sie erweitern meine bisher kurz gehaltenen und dargestellten Sachverhalte auf Webseite und in Foren.
Unbestritten ist, die Netze wurden kostenlos an die DP übergeben. Generalleutnant Dr. Walter Paduch, bis 1990 Stellvertreter des Chefs des
Hauptstabes der NVA und Chef Nachrichten und Automatisierung, bezeichnet die Übergabe in seinen Aufsätzen zur „Geschichte der NVA – Nach-
richten- und Flugsicherungsgruppen – 1956 bis 1990“, als „Umsetzung“. Eine Vereinbarung mit dem MPF (Ministerium für Post- und Fernmelde-
wesen) von 1983 (siehe Hinweis darauf unten) regelte die weitere Nutzung durch die NVA. Alle Bemühungen zur Verhinderung der Umsetzung
infolge der von General Paduch beschriebenen technisch ausgelassenen Modernisierung/ Digitalisierung des Gesamtnetzes mit Gruppenver-
schlüsselung wurden vom Zentralkomitee der Partei und dem MPF abgelehnt. Dafür gab es mit Sicherheit berechtigte Gründe. Dazu meine Sicht
auf die Dinge:
1. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) hat am 23.08.1980 die zu diesem Zeitpunkt gültigen Grundsätze für ein „Einheitliches Nach-
richtensystem der DDR im Verteidigungszustand – Anordnung Nachrichtenverbindungen“, bis hinunter auf die Bezirksebene beschlossen.
Tarnbezeichnung „FERRIT“. Aus dem Beschluss wird die Errichtung eines neuen teilgeschützten Richtfunknetzes der zentralen Ebene nicht
bekannt. Bekannt aber wird ein solcher mit den Kennziffern im Planteil III für den Zeitraum 1986 – 1990 und aus einem Beschluss des NVR vom
05.02.1988, der den Verzicht der Errichtung des Netzes infolge der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der DDR bis 1990 vorsieht. Für das Netz
und den Ausbau der Drahtverbindungen auf zentraler Ebene waren rd. 57 Mio Mark geplant. Davon wurden mit dem NVR- Beschluss von 1988,
46,5 Mio Mark freigegeben. Die Errichtung des Netzes wurde in den Zeitraum 1991 – 1995 verschoben. Warum also in die alten Richtfunknetze
Netze investieren ? Die beabsichtigten Anstrengungen von General Paduch zur Erhaltung der alten Netze mussten scheitern.
2. Das Sondernetz 1 war in etwa zu gleichen Zeit mit der oberen Netzebene in Betrieb gegangen als “FERRIT” beschlossen wurde. Die Vorzüge
des Netzes gegenüber anderen wurden auch von den richtfunkberechtigten Teilnehmern geschätzt, denen das Herstellen von Richtfunkverbin-
dungen im täglichen Dienst gestattet war. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre wurde jedoch bis auf wenige Ausnahmen die automatische Ein-
wahl in das Richtfunknetz technisch gesperrt. So ist es auch der Anlage zum Fernsprechverzeichnis des Standortes Strausberg vom 01. März 1989
zu entnehmen. Damit wurde den Möglichkeiten des „Gegners“ zur Aufklärung entgegen gewirkt. Das Netz hatte für den täglichen Dienst seine Be-
deutung verloren. Für höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft blieben beide Netze „unbeschadet“. Mit der Übergabe an die DP gingen beide Netze
in eine Hand. Hauptnutzer blieben Partei und NVA. Die Verrechnung der Leistungen erfolgte über die Entrichtung von postalischen Gebühren. Im
Sprachgebrauch wurde die Bezeichnung Richtfunknetz der Partei oder der NVA kaum genutzt. In der Regel war es immer das Richtfunknetz der
Partei, wobei auch die Bezeichnung Schmalbandrichtfunknetz vor der Übergabe an die DP nicht unüblich war.
3. Die NVA betreffend, beziffert General Paduch im o.a. Sachbuch die Gebühren als Betriebskosten. Sie sind von 5 Mio Mark 1984 auf 11. Mio Mark
1988 gestiegen. Im Verhältnis dazu die Gebühren der NVA für die Jahre 1989 und 1990 in folgender Grafik (Auszug). Bestrebungen die Netze bis
1995 zu erhalten, mussten im 1.Halbjahr 1990 aufgegeben werden. Das endgültige aus für die Netze kam zum 31.08.1990, alle bis zu diesem Zeit-
punkt genutzten Richtfunkkanäle wurden von der NVA gekündigt.
Die NVA als einer der Hauptnutzer des Netzes
nach 1984 hat entsprechend den Vereinbarungen
Mietgebühren an die DP bezahlt. Unter diesem Ge-
sichtspunkt erscheint die von General Paduch
erklärte Höhe der Betriebskosten/ Mietgebühren
strittig und unbelegt.
4. Nach R. Grollmisch sollte das Richtfunknetz der
NVA weiter bestehen. Es stellen sich Fragen - ein
neues Netz war beschlossen. Warum eine Verein-
barung zwischen dem MfNV und dem MPF, Staats-
sekretär Calov. Richtig scheint, die Vereinbarung
betraf Fragen der weiteren Nutzung, Gebühren und
ergänzend den Fortbestand der Hauptrichtfunk-
zentrale Stülpe der NVA als militärisches Objekt.
Dazu kamen weitere Verträge gemäß „Raumnut-
zungsordnung“ zwischen der DP und Dienststellen
der NVA. Gesonderte Vereinbarungen der Minis-
terien des Innern, für Staatssicherheit und des Zolls
mögen durchaus abgeschlossen worden sein. Zur
Nutzung des Netzes durch sie gibt es bisher keine
Belege.
5. Bezug genommen wird auf die 1989 diskutierte
Nutzung des Richtfunknetzes zur besseren Versor-
gung der Bevölkerung mit Fernsprechanschlüssen.
Sie gab es, spielte jedoch eine untergeordnete Rol-
le und wurde von allen Bezirksdirektionen der DP
abgelehnt. Vorrangig aber ging es um die Heraus-
lösung der Hauptrichtfunkzentrale Stülpe der NVA aus dem Primärnetz und die Übergabe des Objektes sowie die Abstützung der Fernsprech- und
Fernschreibwahlnetze des MfNV/ MfAV im Netz der DP auf drei Vermittlungsstellen (Neubrandenburg, Leipzig, Frankfurt (O) bei Beibehaltung der
manuellen Schaltfähigkeit der vermittelten Kanäle auf den Bezirksrichtfunkübertragungsstellen. So ist es einem Festlegungsprotokoll aus dem MPF
zu entnehmen. Es ist von Dr. U. am 21.06.1990 bestätigt worden und liegt vor. J.Kampe
Kommentar zur Geschichte des Richtfunknetzes der Partei u. NVA, sowie mögliche Gründe zur
Übergabe der Netze an die Deutschen Post der DDR per 01.01.1984.
2005 - 2024 J.Kampe
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